Kieferorthopädie – Krankenkassenleistung oder Privatversorgung?

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Grundsätzlich haben nicht alle Patienten bis zum 18. Lebensjahr Anspruch auf eine größtenteils von den Krankenkassen bezahlte kieferorthopädische Versorgung. Die Regelleistung wird nur bewilligt, wenn eine fest definierte Funktionsstörung/Indikation vorliegt oder wenn ersichtlich ist, dass es in absehbarer Zeit dazu kommen wird. Somit kann es sein, dass ein Patient trotz offensichtlich schiefer Zähne, keine Spange von der gesetzlichen Versicherung bezahlt bekommt. Sollte in dem Fall eine Behandlung gewünscht werden, ist diese komplett privat zu zahlen. Bei Patienten über 18 Jahre, ist die Eingrenzung noch enger. Hier muss eine Korrektur von Zahnfehlstellungen in den allermeisten Fällen komplett selber gezahlt werden. Ob ihnen eine Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse zusteht, ermitteln wir gerne in einem Beratungsgespräch in unserer kieferorthopädischen Praxis in Bremerhaven. 

Sollte eine Indikation vorliegen, so dass eine Beantragung bei der Krankenkasse möglich ist, dann übernimmt die Praxis Dr. Jessica Terry für sie die nötigen Formalitäten und sie brauchen sich um nichts kümmern. Doch das heißt nicht, dass der Patient zum Beispiel unsichtbare Brackets erhält oder die Spangen-Drähte aus besonderen Materialien oder die komfortablen unsichtbaren Haltedrähte übernimmt. Ist die Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenkassen bestätigt, zahlen die Kassen nur das Standardmaterial (Metallbrackets, Stahl-Drähte, lose Kunststoff-Spangen zum Halten). Es gibt mittlerweile aber diverse besondere Materialien und Modelle, die eine Behandlung deutlich angenehmer, optisch schöner, sicherer oder sogar schneller gestalten. Alle über den Kassenstandard hinaus gehenden Materialien sind privat zu bezahlen. Über die verschiedenen Möglichkeiten und die Kosten werden Sie in unserer Praxis in Bremerhaven ausführlich informiert. Die kieferorthopädischen Praxen sind sogar verpflichtet die unterschiedlichen Möglichkeiten vorzustellen. Dr. Jessica Terry und ihr Team klären sie ausführlich auf.

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich bereits im Kindesalter 

Wenn die Leistungsübernahme der GKV nicht greift, kann es von Vorteil sein, eine Zahnzusatzversicherung zu haben. Ein guter Tarif sorgt dann dafür, dass die Kosten von der Zusatzversicherung übernommen werden. Da die Kostenübernahme häufig gestaffelt ist und sich nach Beitragsjahren richtet, sollten Sie die Zusatzversicherung für Ihre Kinder bereits frühzeitig abschließen. Auf jeden Fall vor dem ersten Besuch bei einem Kieferorthopäden!  Andernfalls lehnen viele Zusatzversicherungen die Leistungsübernahme wieder ab. Auch wenn die zweiten Zähne augenscheinlich gerade wachsen, ist nicht auszuschließen, dass Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung später in Anspruch nehmen muss. Darüber würden wir sie in einem Aufklärungsgespräch in der kieferorthopädischen Praxis Bremerhaven von Dr. Jessica Terry eingehend informieren. Durch eine Zahnzusatzversicherung können Sie Ihren Eigenanteil verringern und damit neue Möglichkeiten in der Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen schaffen. 

Aber auch, wenn die Kosten der Behandlung und der Standardmaterialien von der gesetzlichen Versicherung übernommen werden, ist eine Zusatzversicherung sinnvoll. Diese sorgt dann dafür, dass sie die besonderen Materialien in Anspruch nehmen können.

Deutschland ist eines der weltweit wenigen Länder, in denen kieferorthopädische Behandlungen überhaupt von den Krankenkassen bezuschusst werden. Haben Sie Fragen zur Behandlung oder zum Heil- und Kostenplan (HKP), vereinbaren Sie gerne einen Termin in unserer Praxis in Bremerhaven und lassen Sie sich von Dr. Jessica Terry fachkundig beraten.

Kostenübernahme bei kieferorthopädischen Leistungen – Fazit

Bis zum 18. Lebensjahr ist die Regelversorgung in der Kieferorthopädie nicht immer garantiert. Häufig hört man von Versicherern die Aussage, dass eine Zusatzversicherung für Zahnspangen nicht nötig ist, weil ja die gesetzliche Versicherung die Behandlung übernehmen würde. Dies ist jedoch leider nicht immer der Fall und trotzdem kann eine Spange nötig sein. Dann greift eine entsprechende Zusatzversicherung, wenn die Kieferorthopädie im Tarif enthalten ist. Wenn Sie über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken, sollten Sie die Leistungen konkret prüfen und vor allem darauf achten, dass und in welchem Umfang kieferorthopädische Behandlungen übernommen werden. Denn auch bei Zusatzversicherungen ist die einhundertprozentige Kostenübernahme nicht selbstverständlich, wodurch sich ein Vergleich immer lohnt.