Kieferorthopädie

Allgemein

Früherkennung & Vorbeugung

Viele Zahn- und Kieferfehlstellungen werden durch Angewohnheiten und/oder die allgemeine Gesundheit des Kindes entscheidend gefördert oder sogar verursacht.

Beispielsweise beobachtet man bei Kindern, die noch im drittem Lebensjahr und später am Daumen oder Schnuller nuckeln, eine sehr ausgeprägte Fehlstellung der Schneidezähne und eine Rücklage des Unterkiefers. Einige Kinder, die häufig an Erkrankungen der oberen Atemwege leiden, haben oft einen unterentwickelten Oberkiefer. Hat Ihr Kind zum Beispiel einen großen Überbiss, eine sichtbare Abweichung des Unterkiefers in eine Richtung oder einfach Probleme, die Lippen zu schließen, dann ist es sinnvoll, Ihr Kind früh bei uns vorzustellen. Häufig kommt es hier bei Stürzen zum Abrechen der Schneidzähne, weil diese zu weit vorstehen.

Besonders während der Wachstumsphase trägt die kieferorthopädische Behandlung wirksam dazu bei, Fehlentwicklungen auszugleichen und schwerwiegenden Folgen vorzubeugen. Gerade Kieferfehlstellungen können (entgegen kürzlich lautgewordener Äußerungen, dass Frühbehandlungen unnötig sind), wenn früh genug therapiert weniger aufwendig und schonender für den Patienten behandelt werden.

Warten Sie also nicht zu lange damit, Ihr Kind bei uns vorzustellen.

Sie brauchen dafür keine Überweisung. Die Früherkennungsmaßnahmen werden von den Krankenkassen übernommen.

Kosten

Im Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung haben Sie bei uns Anspruch auf eine kieferorthopädische Behandlung ohne private Zuzahlung!

Kassenpatienten

Nicht jede Korrektur der Zahnstellung wird von der Krankenkasse bezahlt. Entscheidend dafür ist das Ausmaß der Fehlstellung und das Alter des Patienten: Dazu wird eine Einstufung nach Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) vorgenommen. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob bereits Funktionsstörungen bestehen oder einzutreten drohen.

Die Erwachsenenbehandlung wird in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ausnahme: Es liegen schwerste Kieferanomalien vor, die eine Kombination von kieferorthopädischen Maßnahmen und einer kieferchirurgischen Operation erforderlich machen. Grundsätzlich aber gilt: Die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen nach dem 18. Lebensjahr muss der Patient selbst tragen. Nähere Informationen erteilt Ihnen Ihre Gesetzliche Krankenversicherung.

Bei Zahn- und Kieferfehlstellungen, die in den vorgeschriebenen Kategorien fallen, erstellt der Behandler einen Behandlungsplan. Dort werden die voraussichtlichen Behandlungsmethoden und ihre Kosten festgehalten. Die Krankenkasse übernimmt 80 Prozent dieser Kosten. 20 Prozent muss der Patient erst selbst tragen. Denn wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen ist, wird auch dieser Eigenanteil von der Krankenkasse zurück bezahlt.

Die Leistungen, die Ihre Krankenkasse übernimmt, sind allerdings eingeschränkt: Sie sollen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein und „dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“, so schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. Entsprechend begrenzt sind diesbezüglich die Behandlungsoptionen.

So können heute längst nicht mehr alle Krankheitsbilder auf Kosten der gesetzlichen Kassen behandelt werden – selbst dann nicht, wenn ein kieferorthopädischer Behandlungsbedarf besteht.

Bestimmte Leistungen wie nahezu unsichtbare Brackets, Bögen aus besonderen Materialien und die Glattflächenversieglung übernehmen die Krankenkassen nicht. Diese außervertraglichen Leistungen müssten Sie in jedem Fall selbst bezahlen.

Privatpatienten

Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt. Auch hier wird leider längst nicht mehr alles von den privaten Kassen bezahlt. Vieles bleibt auch hier an den Patienten hängen.

Dennoch können wir uns glücklich schätzen, da wird weltweit eines der wenigen Länder sind, in dem die Kieferorthopädie noch von den Krankenkassen bezahlt wird.

Tipp! Zahnzusatzversicherung!

Eine Zusatzversicherung für Zahnspangen, Brackets und Co. hilft, Kosten zu sparen. Wir empfehlen Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, vor allem für Ihre Kinder. Bitte überprüfen Sie die Angebote der Anbieter aufmerksam! Eine gute Zahnzusatzversicherung sollte die Leistungen der Kieferorthopädie beinhalten (viele Zahnzusatzversicherungen klammern kieferorthopädische Behandlungen aus).

Unter dem Link www.kfo-versicherungsvergleich.de finden Sie ein ein Portal, das Antworten auf die Fragen zur Kostenübernahme von kieferorthopädischen Leistungen gibt.

Steuern

Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte „Freibetrag“ überschritten: die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

Finanzierung

Eine Finanzierung ist möglich, sprechen Sie uns bitte an.